Wahl-ABC

IHK-Vollversammlungswahl 2027-2032

Machen Sie mit!
Entscheiden Sie mit!

Die Wahlauszählung findet durch den Wahlausschuss voraussichtlich am Dienstag, statt. Anschließend erfolgt die Veröffentlichung des Wahlergebnisses.

Alle wichtigen Informationen rund um die Wahl veröffentlichen wir auf der Wahlseite. Zusätzlich informieren wir Sie über unseren Wahl-Newsletter, der Sie immer über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden hält. Gerne können Sie ihn unentgeltlich abonnieren.

Das ist der Mitarbeiter in leitender Funktion eines Unternehmens – und von diesem besonders zur Ausübung des Wahlrechts und/oder als Kandidat bevollmächtigt. Der Wahlausschuss prüft die Bevollmächtigung.

Jedes wahlberechtigte Mitgliedsunternehmen kann sich selbst für seine Wahlgruppe bzw. Untergruppe bzw. Betriebsgrößenklasse bewerben. Das Selbstvorschlagsrecht hat entweder der Unternehmer selbst oder der gesetzliche Unternehmensvertreter. Wir halten für jeden Bewerber einen Wahlvorschlag/eine Wahlbewerbung und die dazu gehörende Persönliche Erklärung bereit, um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Kandidatur zu ermöglichen. Die Summe der gültigen Wahlvorschläge für eine Wahlgruppe ergibt die Kandidatenliste.

Die Vollversammlungswahl erfolgt in allgemeiner, geheimer und freier Wahl online in elektronischer Form oder schriftlich per Brief. Sie entscheiden selbst, welches Wahlverfahren Sie verwenden. Die IHK Saarland übermittelt allen Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis stehen, im Februar 2027 alle erforderlichen Wahlunterlagen. Für die Briefwahl benötigen Sie Ihren Wahlschein, einen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und einen Rücksendeumschlag. Sie funktioniert wie folgt:

  • Kreuzen Sie auf dem Stimmzettel Ihre Kandidatinnen und Kandidaten an. Es dürfen höchstens so viele Kandidatinnen und Kandidaten angekreuzt werden, wie der Wahlgruppe Sitze in der Vollversammlung zustehen.
  • Bitte legen Sie nur den angekreuzten Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag und verschließen diesen.
  • Unterschreiben Sie den Wahlschein gut leserlich.
  • Legen Sie den Wahlschein und den verschlossenen Stimmzettelumschlag zusammen in den Rücksendeumschlag.
  • Der Rücksendeumschlag muss bis spätestens Montag, , 16.00 Uhr bei der IHK eingegangen sein. Das Porto übernehmen wir. Unterlagen, die erst nach diesem Zeitpunkt eingehen, können nicht mehr für die Wahlauszählung berücksichtigt werden.

Die Vollversammlungswahl findet kombiniert elektronisch (elektronische Wahl) und schriftlich (Briefwahl) statt. Sie entscheiden, ob Sie Ihre Stimme lieber per Klick oder per Stift und Papier abgeben. Die Online-Wahl wird sowohl mit Blick auf die IT-Sicherheit, als auch mit Blick auf den Datenschutz sicher durchgeführt. Die Abgabe der Online-Stimme ist prinzipiell über jedes aktuelle, internetfähige Endgerät möglich. Zusammen mit den Briefwahlunterlagen erhalten die Wahlberechtigten Zugangsdaten zum elektronischen Wahlportal. Diese bestehen aus Login-Kennung, Passwort und der URL (Adresse der Internetseite). Nach erfolgreichem Login haben die Wahlberechtigten Zugriff auf den elektronischen Stimmzettel ihrer Wahlgruppe. Die gewünschten Kandidatinnen und Kandidaten können zur Wahl einfach angekreuzt werden. Nach Speichern der Eingaben werden die gewählten Kandidatinnen und Kandidaten nochmals zur Bestätigung angezeigt. Nun haben die Wahlberechtigten die Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen oder die Wahl final zu speichern.

Alle die berechtigt sind, das aktive Wahlrecht auszuüben und am Wahltag volljährig sind, können in der jeweiligen Wahlgruppe bzw. Untergruppe bzw. Betriebsgrößenklasse für die IHK-Vollversammlung kandidieren. Jedes IHK-zugehörige Unternehmen kann aber nur durch eine Person in der Vollversammlung vertreten sein. Sobald der Wahlausschuss die Gültigkeit der Bewerbung festgestellt hat, liegt eine wirksame Kandidatur vor.

Die Kandidatenliste bildet die Summe aller gültigen Wahlvorschläge für eine Wahlgruppe. Sie soll mindestens einen Kandidaten bzw. eine Kandidatin mehr enthalten, als in der jeweiligen Wahlgruppe bzw. Untergruppe bzw. Betriebsgrößenklasse zu wählen sind. Ist die Zahl der Bewerbungen nicht ausreichend, ruft der Wahlausschuss binnen einer Nachfrist dazu auf, weitere Wahlvorschläge zu machen. Der Aufruf wird unter Bekanntmachungen veröffentlicht. Ist die Zahl von Wahlvorschlägen nach Ablauf dieser Frist weiter nicht ausreichend, findet eine auf die gültigen Wahlvorschläge beschränkte Wahl statt. Liegt keine Wahlbewerbung vor, so findet für diese Wahlgruppe bzw. Untergruppe bzw. Betriebsgrößenklasse keine unmittelbare, sondern eine mittelbare Wahl statt. Die Kandidatenlisten sind zugleich auch Inhalt der Stimmzettel.

Nachfolgewahlen finden statt, wenn bei der unmittelbaren Vollversammlungswahl nicht alle zu vergebenen Sitze besetzt wurden oder wenn innerhalb der laufenden Wahlperiode für eine Wahlgruppe kein Nachfolgemitglied mehr zur Verfügung steht. Über die Durchführung der Nachfolgewahl beschließen die Vollversammlungsmitglieder in ihrer Funktion als Wahlpersonen.

Der Präsident ist Organ der IHK und vertritt gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer die IHK rechtsgeschäftlich und gerichtlich. Die Vollversammlung wählt den Präsidenten zu Beginn ihrer Amtszeit aus ihrer Mitte.

Das Präsidium wird aus den Reihen der Vollversammlungsmitglieder in der konstituierenden Sitzung der Vollversammlung gewählt. Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und acht Vizepräsidenten. Die Vizepräsidenten unterstützen den Präsidenten in seiner Amtsführung. Das IHK-Präsidium bereitet die Beratungen und Beschlüsse der IHK-Vollversammlung vor und beschließt nach Maßgabe der Satzung über die Angelegenheiten der IHK.

Das ist der Briefumschlag, in den das ausgefüllte Begleitschreiben und der verschlossene Stimmzettelumschlag mitsamt dem ausgefüllten Stimmzettel gesteckt und portofrei an die IHK, Wahlausschuss, zurückgesandt wird.

Ein Unternehmen darf nicht wählen, sich also weder selbst als Kandidat vorschlagen noch einen anderen Kandidaten wählen, wenn sein Wahlrecht ruht. Das ist in der Wahlordnung geregelt.

Jeder Kandidat kann und muss sich selbst vorschlagen.

Jedes Mitgliedsunternehmen hat eine Stimme, unabhängig von Umsatz und Beschäftigtenzahl. Es gibt keine Stimmgewichtungen, die von der Unternehmensgröße abhängen. Das Stimmrecht wird ausgeübt

  • für IHK-zugehörige Einzelunternehmen von der Unternehmerin/dem Unternehmer selbst,
  • für juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Handelsgesellschaften und Personenmehrheiten durch eine Person, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt ist. Das Wahlrecht kann auch durch einen im Handelsregister eingetragenen Prokuristen ausgeübt werden. Möglich ist die Ausübung des Stimmrechts auch durch einen besonders bestellten Wahlbevollmächtigten für ein Unternehmen.
Der Wahlausschuss überprüft die Stimmberechtigung.

Der Stimmzettel bzw. die Zugangsdaten zur Online-Wahl wird jedem Wahlberechtigten, der im Wählerverzeichnis steht, zusammen mit den weiteren Wahlunterlagen im Februar 2027 zugesandt. Auf dem Stimmzettel sind alle gültigen Wahlvorschläge der jeweiligen Wahlgruppe in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Gleichzeitig ist auf dem Stimmzettel oben die Anzahl der zu wählenden Kandierenden vermerkt: So sehen Sie direkt, wie viele Kreuze Sie machen dürfen. Achtung: Eine Stimmenhäufung auf einen Kandidaten ist nicht möglich. Das gilt für die elektronische Wahl genauso wie für die Briefwahl. Die Stimmzettel sind inhaltlich identisch.

Bei der Briefwahl ist der ausgefüllte Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag zu legen und zu verschließen. Der Stimmzettelumschlag wird zusammen mit dem Wahlschein in den Rücksendeumschlag gelegt und an die IHK zurückgesandt.

Die IHK-Vollversammlung mit ihren gewählten Unternehmensvertretern ist oberstes Organ der IHK. Sie bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit und entscheidet über Fragen grundsätzlicher Bedeutung, also auch die wirtschaftspolitische Ausrichtung der IHK. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Verabschiedung des Satzungsrechts und die jährliche Feststellung des Budgets. Sie setzt die Höhe der Beiträge und Gebühren fest. Sie ist die Vertretung der Gesamtheit aller IHK-Zugehörigen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Die Vollversammlung für die Wahlperiode 2027-2032 besteht aus bis zu 69 Mitgliedern.

Der Wahlausschuss ist das entscheidende Wahlgremium. Er ist zuständig für alle Entscheidungen rund um die Wahl, ausgenommen der Festlegung der Wahlfrist. Der Wahlausschuss wurde von der Vollversammlung am gewählt. Ihm gehören sieben Unternehmer an.

Mit der ersten Wahlbekanntmachung gibt der Wahlausschuss die Wahlfrist und die Auslage der Wählerlisten bekannt und fordert gleichzeitig zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. Mit der zweiten Wahlbekanntmachung veröffentlicht der Wahlausschuss die Liste der Bewerberinnen und Bewerber in den einzelnen Wahlgruppen. Sollten nicht genügend Kandidaturen eingereicht werden, erfolgt eine zusätzliche Bekanntmachung. Die finale Wahlbekanntmachung dient der Bekanntgabe des Wahlergebnisses, d. h. der direkt gewählten Mitglieder der neuen Vollversammlung.

Das Wahlergebnis wird nach der Wahlauszählung am Dienstag, , im Internet veröffentlicht.

Die Wählerlisten sind wichtig für die Ausübung des Wahlrechts. Nur diejenigen IHK-Zugehörigen, die in die Wählerlisten eingetragen sind, sind wahlberechtigt und ihre Vertreter wählbar. Durch den Eintrag in die Wählerliste ist auch festlegt, für welche Wahlgruppe/Untergruppe das Wahlrecht und die Wählbarkeit besteht. Die Wählerlisten werden nach Vorgaben des Wahlausschusses durch die Wahlbeauftragte aufgestellt. Die elektronisch geführten Wählerlisten sind für die eigene Wahlgruppe bzw. Untergruppe in der Zeit von Montag, bis einschließlich Freitag, , in der IHK Saarland, Geschäftsstelle Wahlausschuss, Zimmer 2.02, Franz-Josef-Röder-Straße 9, 66119 Saarbrücken einsehbar. Die Einsichtnahme ist montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr, freitags von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr möglich.

Die Wahlfrist für die elektronische Wahl und die Briefwahl beginnt am Montag, , 9.00 Uhr und endet am Montag, , 16.00 Uhr.

Die bis zu 69 Sitze der Vollversammlung verteilen sich auf 22 Wahlgruppen. Jede Wahlgruppe ist gemäß ihrer wirtschaftlichen Bedeutung mit einer entsprechenden Zahl von Sitzen in der Vollversammlung vertreten. Die Berechnung der Sitzverteilung stützt sich auf die in der Wahlordnung vorgegebenen Parameter und auf das bei der IHK vorhandene Datenmaterial. Die Einteilung wurde anhand dieser Kriterien von der Vollversammlung verabschiedet. Um eine möglichst genaue Abbildung der Wirtschaft mit der Sitzverteilung zu erreichen, gibt es in manchen Wahlgruppen Untergruppen bzw. Betriebsgrößenklassen.

Die Wahlordnung ist die verbindliche Rechtsgrundlage für die Durchführung der Wahlen zur Vollversammlung.

Alle IHK-zugehörigen Unternehmen haben das Recht, unmittelbar in allgemeiner, geheimer und freier Wahl die Mitglieder der Vollversammlung zu wählen.

Wählbar sind natürliche Personen, die spätestens am letzten Tag der Wahlfrist volljährig, das IHK-Wahlrecht auszuüben berechtigt und entweder selbst IHK-Zugehörige oder allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung einer IHK-zugehörigen juristischen Person, Handelsgesellschaft oder Personenmehrheit befugt sind. Wählbar sind auch die in das Handelsregister eingetragenen Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte von IHK-Zugehörigen.

Der Wahlschein dient bei der Briefwahl als Nachweis der Berechtigung zur Ausübung des Wahlrechts. Wie bei jeder Wahl muss kontrolliert werden, ob der abgegebene Stimmzettel von dem Wahlberechtigten ausgefüllt bzw. abgegeben worden ist und dass jeder Wahlberechtigte sein Stimmrecht nur einmal ausübt. Diese Kontrolle geschieht mittels des mit einem Barcode gekennzeichneten Wahlscheins. Bei der elektronischen Wahl muss eine entsprechende Angabe gemacht werden.

Die Wahlunterlagen werden jedem IHK-zugehörigen Unternehmen, das in den Wählerlisten steht, im Februar 2027 zugesandt. Wer im September 2026 kein Wahlanschreiben erhält und deshalb nicht weiß, ob es in den Wählerlisten eingetragen ist, kann einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerlisten stellen. Die Wahlunterlagen umfassen neben einem Anschreiben, das die Zugangsdaten für die elektronische Wahl enthält, den Wahlschein, den Stimmzettel, den Stimmzettelumschlag und den Rücksendeumschlag. Der ausgefüllte Stimmzettel ist ohne weitere Anmerkungen in den Stimmzettelumschlag zu stecken. Dieser wird zusammen mit dem ausgefüllten Wahlschein in den Rücksendeumschlag gelegt und portofrei an die IHK zurückgesandt. Wer in der Wählerliste eingetragen ist und im Februar 2027 keine Wahlunterlagen erhält, kann einen Antrag auf Zusendung von Reservewahlunterlagen stellen.

Jeder Kandidat schlägt sich selbst vor. Im Wahlvorschlag/in der Wahlbewerbung sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Funktion im Unternehmen, die Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift sowie ggf. dessen Betriebsgrößenklasse anzugeben. Damit der Wahlvorschlag gültig ist, muss noch eine Persönliche Erklärung des Kandidaten beigefügt werden. Die fristgerecht eingegangenen Wahlvorschläge werden vom IHK-Wahlausschuss überprüft. Bei festgestellten Mängeln oder fehlenden Wählbarkeitsvoraussetzungen gibt der IHK-Wahlausschuss dem Bewerber einen entsprechenden Hinweis. So können etwaige Mängel innerhalb einer Nachfrist geheilt werden. Der IHK-Wahlausschuss entscheidet abschließend über die Gültigkeit der Wahlvorschläge. Anschließend fasst er für jede Wahlgruppe die Wahlvorschläge in einer alphabetisch geordneten Kandidatenliste zusammen. Die Bekanntgabe der Kandidatenlisten erfolgt auf der Wahlwebseite und in der IHK-Zeitschrift. Sollten Sie Fragen haben, senden Sie gerne eine Mail an wahl@saarland.ihk.de oder rufen Sie die Wahlhotline 0681 9520-600 an.

Alle Kandidaten entscheiden, ob und wie sie für ihre Wahl werben wollen. Kandidaten können nach Feststellung der Gültigkeit der Kandidatur durch den IHK-Wahlausschuss von der IHK die für die Wahlwerbung notwendigen Daten der Wahlberechtigten ihrer Wahlgruppe erhalten. Die Verwendung der Daten darf nur unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgen. Die Zurverfügungstellung der Daten erfolgt auf schriftlichen Antrag und nach Anerkennung der Bezugsbedingungen. Daneben unterstützen wir als IHK gleichermaßen alle Kandidaturen, indem wir jedem Kandidaten die Möglichkeit geben, sich mit einem Foto, einem Wahlstatement, durch die Angabe einer Mailadresse, eines Social-Media-Accounts sowie der Webadresse des Unternehmens zu präsentieren.