Informationspflichten DSGVO

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der IHK-Vollversammlungswahl 2027-2032. Die IHK Saarland verarbeitet Ihre Daten, wenn Sie zu einer der folgenden Kategorien von Personen gehören:

  • Wahlberechtigtes Mitgliedsunternehmen (IHK-zugehöriges Unternehmen einschließlich Wahlausübungsberechtigten)
  • Bewerberin oder Bewerber und Kandidatin oder Kandidat für die IHK-Vollversammlung
  • Bevollmächtigte i. S. v. § 4 WO (Wahlordnung der IHK Saarland)

I. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Die IHK Saarland ist verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts.

Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:

Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Thomé
Haus der Saarwirtschaft
Franz-Josef-Röder-Str. 9
66119 Saarbrücken

E-Mail: info@saarland.ihk.de
Tel.: 0681 9520-0
Fax: 0681 9520-888

Postanschrift:
66104 Saarbrücken

Ihre Ansprechpartnerin in Datenschutzfragen ist:

Ass. iur. Kim Pleines
Franz-Josef-Röder-Str. 9
66119 Saarbrücken

E-Mail: kim.pleines@saarland.ihk.de
Tel.: 0681 9520-640
Fax: 0681 9520-690

II. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Daten werden zur Vorbereitung und Durchführung der IHK-Vollversammlungswahl 2027-2032 verarbeitet. Die Rechtsgrundlagen ergeben sich aus § 5 IHKG sowie der Wahlordnung (WO) der IHK Saarland.

III. Woher stammen Ihre Daten?

Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 IHKG sind die Industrie- und Handelskammern berechtigt, die nach § 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 der Gewerbeordnung sowie der Rechtsverordnung nach § 14 Absatz 14 der Gewerbeordnung (GewO) genannten Daten der IHK-Zugehörigen zu verarbeiten. Ferner erhalten IHKs Finanzamtsdaten zu einer gewerbesteuerlichen Tätigkeit von den Finanzbehörden. Die Übermittlungsbefugnis der Finanzbehörden ergibt sich aus § 31 Abgabenordnung (AO).

Entsprechend dieser Berechtigung haben wir folgende Angaben zu Ihrer Person bzw. zu Ihrem Unternehmen gespeichert:

  • Familienname
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Telekommunikationsdaten
  • Rechtsform
  • Firma
  • Gründungsdatum
  • Datum der Gewerbeanzeige (auch Um- und Abmeldung)
  • Wirtschaftszweig
  • Wirtschaftszweigschwergewicht

Zu weiteren Daten, die aufgrund von Spezialaufgaben bzw. besonderen IHK-Zuständigkeiten erfasst werden, informieren wir Sie bei den themenspezifischen Webseiten.

IV. Welche Daten für welche Aufgabe?

1. Grundsatz

aa) Diese Daten wurden uns entsprechend der oben genannten gesetzlichen Grundlage von der zuständigen Gewerbebehörde übermittelt. Zweck der Speicherung dieser Daten ist die Erfüllung der uns nach dem IHKG oder anderen Gesetzen übertragenen Aufgaben.

bb) Neben den oben angeführten Angaben haben wir für unsere internen Verwaltungszwecke weitere folgende Daten gespeichert:

  • Aufnahmedatum
  • Zeitpunkt der letzten Änderung
  • Identnummer
  • Grundsätzliche Beitragspflichtigkeit
  • Beitreibungsgemeinde
  • Wahlgruppe betreffend die IHK-Vollversammlungswahlen

Auf Grund Ihrer eigenen Angaben nach Art. 6 Abs. 1 lit a DSGVO haben wir gespeichert:

  • Widerspruch gegen Datenweitergabe
  • Bezug der saarwirtschaft

Die unter bb) genannten Daten wurden von uns selbst angelegt und werden ausschließlich zu Verwaltungszwecken verarbeitet. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nicht.

2. Wahl

Im Rahmen der Vollversammlungswahl verarbeiten wir folgende Daten von Ihnen:

  • Daten der IHK-zugehörigen Unternehmen inklusive ihrer Wahlausübungsberechtigten
  • Daten der Kandidierenden bzw. derjenigen Personen, die sich für eine Kandidatur bewerben
  • Bevollmächtigte i. S. v. § 4 Abs. 3 WO
  • Daten der Mitglieder des Wahlausschusses

Diese Daten erhält die IHK direkt von den Personen selbst aufgrund des schriftlich eingereichten Wahlvorschlags bzw. der Wahlbewerbung nach § 11 WO bzw. aufgrund der von dem jeweiligen Unternehmen eingereichten Wahlbevollmächtigung.

3. Beitrag

Gemäß § 9 Abs. 2 IHKG ist die IHK Saarland berechtigt, zur Festsetzung der Beiträge IHK-Zugehöriger die Bemessungsgrundlagen bei den Finanzbehörden zu erheben. Dementsprechend haben wir von Ihnen folgende Daten gespeichert:

  • Steuernummer
  • Bemessungsgrundlagen, d.h. Gewerbeerträge bzw. Gewinne aus Gewerbebetrieb der Beitragsjahre
  • Vorläufige Bemessungsgrundlagen, d.h. Gewerbeerträge bzw. Gewinne aus Gewerbebetrieb, die den vorläufigen Veranlagungen zugrunde liegen

Über diese Daten verfügen wir gemäß § 9 Abs. 2 IHKG aufgrund der Übermittlung durch die Finanzämter. Diese Daten werden ausschließlich zum Zweck der Beitragsfestsetzung verarbeitet. Eine Übermittlung dieser Daten an Dritte erfolgt nicht.

Ergänzend zu internen Verwaltungszwecken haben wir zu diesem Bereich noch folgende Daten gespeichert:

  • Zum Soll gestellte, d.h. veranlagte Grundbeiträge und Umlagen sowie das jeweilige Datum des Bescheids.
  • Bezahlte Grundbeiträge und Umlagen sowie das jeweilige Datum der Zahlung sowie die Zahlungswege.

Diese Daten wurden von uns selbst angelegt und werden grundsätzlich ausschließlich zu internen Verwaltungszwecken verwendet. Eine Übermittlung solcher Daten an nicht-öffentliche Stellen erfolgt nicht.

Lediglich Angaben über offene Beträge der von uns festgesetzten Beiträge werden gegebenenfalls an öffentliche Stellen weitergegeben, sofern dies zur Erfüllung unserer Aufgaben oder der anfragenden öffentlichen Stelle erforderlich ist. Namentlich sind hier die Fälle der Beitreibung, Gewerbeuntersagung oder der Widerruf gewerberechtlicher Erlaubnisse zu nennen. Andere der genannten Daten werden auch an öffentliche Stellen nicht weitergegeben.

Unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen werden die Daten so lange gespeichert, wie eine Mitgliedschaft bei der IHK Saarland besteht.

4. Ausbildung

Weiterhin hat die IHK Saarland gemäß § 1 IHKG i. V. m. §§ 32, 76 Berufsbildungsgesetz (BBiG) u. a. die Berufsbildung im IHK-Bezirk zu überwachen. Im Rahmen unserer Pflicht zur Überwachung der Ausbildung müssen wir uns ein umfassendes Bild vom Ausbildungsbetrieb machen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe speichern wir bei Ausbildungsbetrieben zusätzlich folgende Daten:

  • Namen und Geburtsdaten der Ausbilder sowie Art der fachlichen Eignung
  • Anzahl der zusätzlichen Fachkräfte
  • aktuelle Zahl der Auszubildenden in den jeweiligen Ausbildungsjahren
  • Namen, Anschriften, Geburtsdaten und Prüfungstermine der aktuellen Auszubildenden
  • aktuelle und frühere Ausbildungsverträge des Betriebes (d. h. Name des jeweiligen Azubis, Vertragsbeginn und -ende)
  • Beschwerden
  • Besuchsberichte (Inhalt: Grund des Besuchs, Name des Ausbildungsberaters, Namen der Gesprächspartner, Stichworte zum Gesprächsinhalt)

Die Überwachungspflicht beginnt mit dem ersten Ausbildungsverhältnis und endet erst, wenn ein Betrieb nicht mehr existiert oder nicht mehr ausbildet. Die Daten werden ausschließlich zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten im Rahmen der Ausbildung gespeichert.

5. Ehrenamt

Bei ehrenamtlich in der Vollversammlung, Ausschüssen etc. für die IHK tätigen Personen erfolgt eine Verarbeitung der für die Arbeit des Gremiums erforderlichen personenbezogenen Daten, insbesondere von Name, Vorname und Kontaktdaten, auf der Grundlage der §§ 4, 5, 6, 8 IHKG sowie §§ 3 und 6 der Satzung der IHK Saarland.

V. Übermittlung

Hinsichtlich der Übermittlung dieser Daten ist zu unterscheiden zwischen der Weitergabe an öffentliche und nicht-öffentliche Stellen:

a) Weitergabe an öffentliche Stellen

Zur Wahrung berechtigter Interessen von Dritten, zur Verfolgung von Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für die staatliche oder öffentliche Sicherheit sind wir gesetzlich verpflichtet, die personenbezogenen Daten auf schriftliche Aufforderung an befugte Stelle zu übermitteln. Ferner werden die vorstehend genannten Daten von uns an öffentliche Stellen weitergegeben, sofern dies zur Erfüllung unserer Aufgaben oder der Aufgaben der anfragenden öffentlichen Stelle erforderlich ist oder eine gesetzliche Grundlage (Saarländisches Landesdatenschutzgesetz) besteht.

b) Weitergabe an nicht-öffentliche Stellen

Hinsichtlich der Übermittlung von Daten an nicht-öffentliche Stellen gilt, dass die von der IHK erhobenen Daten nur zu den Zwecken weitergegeben werden dürfen, zu denen sie rechtmäßiger Weise erhoben wurden. Hinsichtlich der oben angeführten Daten bedeutet dies Folgendes:

Name, Firma, Anschrift und Wirtschaftszweig Ihres Unternehmens dürfen von uns im Einzelfall an Dritte weitergegeben werden, soweit dies der Förderung des Wirtschaftsverkehrs bzw. der Anbahnung von Geschäftskontakten dient. Hierzu verweisen wir auf § 9 Abs. 4 Satz 1 IHKG, der dies ausdrücklich regelt.

Hinsichtlich der übrigen in der Gewerbemeldung enthaltenen Daten gilt Folgendes: Gemäß § 9 Abs. 4 Satz 2 IHKG ist die IHK berechtigt, auch diese Daten zur Anbahnung von Geschäftskontakten und anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken an Dritte weiterzugeben, sofern Sie keinen Widerspruch dagegen eingelegt haben.

c) Übermittlung im Rahmen der Vollversammlungswahl

Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt:

  • an Auftragsverarbeiter im Rahmen von Druck-, Versand-, Hosting- oder ähnlichen Dienstleistungen
  • an die zur Vertraulichkeit verpflichteten Mitglieder des Wahlausschusses und der IHK-Mitarbeiter, die als Wahlhelfer agieren
  • an die Kandidaten gemäß § 9 Abs. 7 WO

VI. Wie lange werden die Daten aufbewahrt?

Alle Wahlunterlagen sind mindestens 1 Jahr, gerechnet ab Ablauf der Einspruchsfrist, aufzubewahren. Anschließend werden Wahlscheine, Stimmzettel, Umschläge und Wählerlisten vernichtet. Die übrigen Wahlunterlagen werden bis zum Ende der Wahlperiode aufbewahrt. Für die Daten der elektronischen Wahl gilt dies entsprechend.

Aufbewahrungsfristen ergeben sich im Übrigen aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHK Saarland, aus dem Satzungsrecht der IHK Saarland und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten. In allen anderen Fällen besteht ein Löschkonzept.

Regelungen zu den Pflichten der IHK Saarland, den Wirtschaftsarchiven bestimmte Dokumente zur Verfügung zu stellen, ergeben sich aus der DSGVO und dem Saarländischen Archivgesetz.

VII. Betroffenenrechte

Nach Art. 15 ff. DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Wenn Sie in die Verarbeitung der Daten durch die IHK Saarland durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung grundsätzlich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der auf Grund dieser Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch dieses nicht berührt.

Sie haben das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen Datenschutzrecht verstößt.

Aufsichtsbehörde für die IHK Saarland ist:

Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Fritz-Dobisch-Str. 12
66111 Saarbrücken

E-Mail: poststelle@datenschutz.saarland.de
Tel.: 0681 94781-0
Fax: 0681 94781-29

Ausnahmen – Wahlspezifische Regelungen

a) Wählerlisten (§ 9 WO) – Rechte von IHK-zugehörigen Unternehmen

Hier bestehen nicht:

  • das Recht auf Auskunft nach Art. 15 Abs. 1 lit. c) DSGVO (Auskunft über die Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern) i.V.m. § 5 Abs. 3 IHKG, § 9 Abs. 8 WO
  • für den Zeitraum, in dem die Frist zur Einsichtnahme in die Wählerlisten läuft, das Recht auf Erhalt einer Kopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO. Dieses wird während dieses Zeitraums dadurch erfüllt, dass eine betroffene Person Einblick in die Wählerlisten nehmen kann, Art. 15 Abs. 3 DSGVO i.V.m. § 5 Abs. 3 IHKG, § 9 Abs. 3 WO.
  • die Mitteilungspflicht nach Art. 19 S. 2 DSGVO (gegenüber Empfängern von personenbezogenen Daten, wenn diese nachträglich, berichtigt, gelöscht oder in der Verarbeitung eingeschränkt worden sind) i.V.m. § 5 Abs. 3 IHKG, § 9 Abs. 5, 6, 8 WO
  • das Recht auf Widerspruch gegen die Aufnahme in die Wählenden-Liste, Art. 23 DSGVO i.V.m. § 9 Abs. 8 WO

b) Kandidatenlisten – Rechte von Kandidaten

Sie haben kein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO i.V.m. § 11 Abs. 10 WO in Bezug auf die in der Kandidatenliste enthaltenen personenbezogenen Daten.

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten.

Stand: August 2026