IHK-Vollversammlungswahl
2027–2032

Entscheiden Sie mit!

Der Weg zur Vollversammlungswahl

Was passiert wann?

Die Vollversammlungswahl verläuft nach einem Zeitplan, den der Wahlausschuss festlegt, mit einer Ausnahme: der Wahlfrist. Das ist die Frist, innerhalb der die Kandidaten gewählt werden können. Diese legt das Präsidium fest.

März 2026:

Start, die Wahl beginnt!

Die Vollversammlung setzt den Wahlausschuss als das entscheidende Wahlorgan ein.

Ende August 2026:

In welcher Wahlgruppe wählen Sie?

Kandidieren und wählen kann jedes Unternehmen nur in seiner Wahlgruppe bzw. Untergruppe. Darüber informieren wir jedes Mitglied per Brief.

31. August bis 4. September 2026:

Einsichtnahme in Wählerlisten möglich

Alle Wahlberechtigten können in die elektronisch geführten Wählerlisten ihrer Wahlgruppe Einsicht nehmen.

ab 28. August 2026:

Jetzt kandidieren!

Wahlvorschläge können ab diesem Zeitpunkt von IHK-zugehörigen Unternehmern, gesetzlichen Vertretungsberechtigten, Prokuristen oder besonders bestellten Bevollmächtigten eines Unternehmens für die jeweilige Wahlgruppe eingereicht werden.

bis 11. September 2026:

Änderung der Wahlgruppeneinteilung beantragen

Umgruppierungen sind auf Antrag möglich. Achtung: Der Antrag muss bis zum 11. September vorliegen. Der Wahlausschuss entscheidet über die Anträge.

20. November 2026:

Ende der Vorschlagsfrist für Kandidaturen

Achtung: Bis zum 20. November können Wahlvorschläge eingereicht werden, dann muss alles vorliegen!

Januar 2027:

Vorstellung aller Kandidaturen

Alle Kandidatinnen und Kandidaten werden in den IHK-Medien vorgestellt.

ab 15. Februar, 9.00 Uhr bis 22. März 2027, 16.00 Uhr:

Die Wahl läuft!

Voraussichtlich ab 12. Februar werden die Wahlunterlagen an alle wahlberechtigten Mitgliedsunternehmen versandt. Dann können alle ihre Stimme für ihre Kandidatin oder ihren Kandidaten in ihrer Wahlgruppe online oder per Brief abgeben.

23. März 2027:

Geschafft: Auszählung der abgegebenen Stimmen

Der Wahlausschuss stellt das amtliche Wahlergebnis fest. Anschließend wird das Ergebnis online und in der nächsten IHK-Zeitschrift bekannt gemacht. Die neue Vollversammlung kann zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammentreten.