Machen Sie mit!
Entscheiden Sie mit!
Als saarländisches Selbstverwaltungsorgan der Wirtschaft sind wir auf das ehrenamtliche Engagement unserer Mitglieder angewiesen. Die Vollversammlung ist das zentrale Organ der IHK. Sie bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit und beschließt über alle Fragen, die für die saarländische Wirtschaft von grundsätzlicher Bedeutung sind. Als „Parlament der Wirtschaft“ legt sie die Forderungen der IHK an die Politik fest, entscheidet über das Budget der IHK und damit auch über die Höhe der Beiträge und Gebühren. Auf den Punkt gebracht: Sie gibt vor, für welche Interessen und Ziele wir uns als IHK einsetzen.
Deshalb: Nutzen Sie die Chance, sich als Teil eines interessanten Netzwerks für die Wirtschaft des Saarlandes zu engagieren.
Kandidieren kann, wer eine maßgebliche Führungsfunktion im Unternehmen hat. Das ist der Inhaber eines Einzelunternehmens, der Geschäftsführer oder auch der Vorstandsvorsitzende eines Unternehmens. Auch ein Prokurist oder ein besonders bevollmächtigter Mitarbeiter mit Führungsverantwortung im Unternehmen (Wahlbevollmächtigter) kann kandidieren.
Kandidieren ist ganz einfach: Sie stellen sich selbst zur Wahl und zwar für die Wahlgruppe, in die Ihr Unternehmen eingruppiert ist. Falls Sie Inhaber oder Geschäftsführer mehrerer Unternehmen sind, können Sie nur einmal kandidieren. Sie müssen sich also entscheiden, für welches Unternehmen – und damit in welcher Wahlgruppe – Sie antreten möchten.
Der Wahlausschuss prüft, ob der Kandidat wählbar und der eingereichte Wahlvorschlag gültig ist. Alle fristgerecht eingegangenen und gültigen Kandidaturen werden in Kandidatenlisten für jede Wahlgruppe zusammengefasst. Insgesamt ist pro Wahlgruppe bzw. Untergruppe bzw. Betriebsgrößenklasse mindestens ein Bewerber mehr als Kandidat erforderlich, als Sitze für die Wahlgruppe, ggf. Untergruppe oder ggf. Betriebsgrößenklasse zu vergeben sind. Dadurch wird eine streitige Wahl sichergestellt.
Ja. Wer eine maßgebliche Führungsposition im Unternehmen innehat, legt zusammen mit seiner Kandidatur eine entsprechende Wahlbevollmächtigung, die von den gesetzlichen Vertretern des Unternehmens ausgestellt wird, vor. Der Wahlausschuss entscheidet über die Bevollmächtigung. Rufen Sie uns bei Fragen hierzu gerne an: 0681 9520-600 oder schreiben Sie uns per Mail: wahl@saarland.ihk.de oder per Fax: 0681 9520-690.
Ja! „Wir bewerben“ alle Kandidaten gleichermaßen, indem wir sie mit Foto, Wahlstatement, Angabe der Mailadresse, der Webseite des Unternehmens und eines Social-Media-Accounts präsentieren. Jeder Kandidat hat die Möglichkeit, für sich selbst zu werben. Gerne stellen wir Ihnen Adressmaterial aus Ihrer Wahlgruppe zur Verfügung. Rufen Sie uns bei Fragen hierzu gerne an: 0681 9520-600 oder schreiben Sie uns per Mail: wahl@saarland.ihk.de oder per Fax: 0681 9520-690.
Jeder Kandidat hat die Möglichkeit, sich mit Foto zu präsentieren. Dieses Foto wird auf den Stimmzetteln, auf der IHK-Homepage und in der IHK-Zeitschrift verwendet. Es hat sich gezeigt, dass sich hierfür am besten eine Porträtaufnahme eignet. Wählen Sie einen ruhigen, neutralen Hintergrund. Ungeeignet sind z. B. Fotos aus dem Urlaub oder Schnappschüsse aus der Freizeit. Bitte reichen Sie uns ein Foto möglichst in Farbe mit den Maßen 30 x 40 mm, Auflösung 300 dpi (354 x 472 Pixeln) ein, damit eine gute Darstellung möglich ist.
Kurz und bündig, so ist es am einprägsamsten. Bleiben Sie sachlich und legen Sie den Schwerpunkt auf die für Ihr Unternehmen wirtschaftlich wichtigen Aspekte. Warum wollen Sie in die Vollversammlung? Warum sind Sie besonders geeignet? Die Antworten auf diese Fragen sollten aus Ihrem kurzen Text hervorgehen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Textvorschläge dem Zweck der IHK entsprechen müssen. Zu Ihrer Unterstützung prüfen wir, in Rücksprache mit Ihnen, alle Texte vor der Veröffentlichung.
Alle gewählten Mitglieder werden unmittelbar nach der Feststellung des Wahlergebnisses informiert. Sie treffen sich zügig zur konstituierenden Sitzung der Vollversammlung. Die gewählten Mitglieder nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr. Die nicht gewählten Mitglieder folgen dann, wenn ein gewähltes Mitglied im Laufe der Wahlperiode vorzeitig ausscheidet, in die Vollversammlung nach. Alle Kandidaten, gleichgültig ob gewählt oder nicht, sind herzlich eingeladen, ihr Know-how in den übrigen Gremien unseres Hauses, wie den Ausschüssen, den Branchenforen, IHK-Regional, einzubringen.