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IHK-Vollversammlungswahl 2027-2032

Machen Sie mit!
Entscheiden Sie mit!

Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme – unabhängig von Größe, Umsatz, Beschäftigtenzahl oder Rechtsform. Das Wahlrecht wird vom Unternehmer selbst oder einem gesetzlichen Unternehmensvertreter ausgeübt. Auch Wahlbevollmächtigte können das Wahlrecht (Formularcenter) ausüben. Die Vollversammlungswahl 2027-2032 findet kombiniert elektronisch (elektronische Wahl) und schriftlich (Briefwahl) statt.

Alle Mitgliedsunternehmen, die in den Wählerlisten geführt werden, erhalten ab Freitag, , persönlich und vertraulich die Wahlunterlagen zugesandt. Die Wahlfrist läuft von Montag, ab 9.00 Uhr bis Montag, , 16.00 Uhr. Wählen Sie am besten, sobald Sie die Wahlunterlagen erhalten. So können Sie sicher sein, dass die Vollversammlungswahl nicht im Tagesgeschäft untergeht und Ihre Stimme auf jeden Fall zählt. Die Wahlpost besteht aus einem Anschreiben, das die elektronischen Zugangsdaten enthält, einem Wahlschein zum Nachweis der Wahlberechtigung, einem Stimmzettel, einem Stimmzettelumschlag und einem Rücksendeumschlag. Auf dem Stimmzettel sind alle Kandidaten der Wahlgruppe alphabetisch aufgeführt. Er enthält außerdem einen QR-Code, über den Informationen zu den Kandidaten der Wahlgruppe abgerufen werden können. Auf dem Stimmzettel wird genau erklärt, wie viele Kandidaten in Ihrer Wahlgruppe maximal angekreuzt werden können. Jeder Kandidat darf nur einmal angekreuzt werden. Das gilt für die elektronische Wahl genauso wie für die Briefwahl.

Das Wahlportal wird ab Montag, ab 9.00 Uhr freigeschaltet. Es wird am Montag, , 16.00 Uhr geschlossen. Anschließend ist keine Stimmabgabe mehr möglich. Als Wähler können Sie mit jedem webfähigen Endgerät online Ihre Stimme abgeben. Loggen Sie sich mit den Zugangsdaten in das Wahlportal ein, dort sind alle Details der elektronischen Stimmabgabe erklärt. Das Wahlgeheimnis wird genauso wie bei der Briefwahl gewahrt. Es sind keine Rückschlüsse auf die Wähler möglich. Abgegebene Stimmen werden ohne Bezug zum Wähler in der elektronischen Urne abgelegt.

Mit den Wahlunterlagen wird anhand von Piktogrammen genau erklärt, wie zu wählen ist. Kreuzen Sie Ihren Kandidaten an, legen Sie den Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag und verschließen Sie ihn. Legen Sie den Stimmzettelumschlag in den Rücksendeumschlag. Senden Sie unbedingt den Wahlschein mit – allerdings NICHT im Umschlag mit dem Stimmzettel, sondern im Rücksendeumschlag. Selbstverständlich übernehmen wir die Portokosten. Bei der Wahlauszählung können nur die Stimmen berücksichtigt werden, die bis Montag, , 16.00 Uhr in der IHK Saarland eingegangen sind. Verspätet eingegangene Stimmzettel sind ungültig.

Wenn Sie keine oder unvollständige Wahlunterlagen bekommen haben, wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an uns. In unserem Formularcenter halten wir für Sie auch einen Antrag auf Zusendung von Reservewahlunterlagen bereit. Senden Sie uns diesen für den Fall der Fälle ausgefüllt bis Freitag, zu. Rufen Sie uns an: 0681 9520-600 oder schreiben Sie uns per Mail: wahl@saarland.ihk.de oder per Fax: 0681 9520-690.

Gewählt sind in der einzelnen Wahlgruppe bzw. Untergruppe bzw. Betriebsgrößenklasse diejenigen Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben. Der Wahlausschuss stellt das Wahlergebnis nach Abschluss der Wahl fest. Die Auszählung findet voraussichtlich am Dienstag, statt.

Alle gewählten Kandidaten werden von ihrer Wahl unterrichtet. Anschließend wird das Wahlergebnis schnellstmöglich auf der Homepage veröffentlicht. Dabei werden die Namen der Kandidaten mit Angabe der Unternehmen veröffentlicht und der prozentuale Anteil der auf die jeweiligen Kandidaten entfallenen Stimmen. Anschließend nimmt die neu gewählte Vollversammlung ihre Tätigkeit auf. Die neue fünfjährige Amtsperiode beginnt damit.